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§ 1
Wechselseitige Vertragsbeziehungen der Fa. „DerJobLaden Gesellschaft für Arbeitsvermittlung
und Personalberatung mbH“, nachstehend: „JobLaden“ sowie den Arbeitsuchenden und
den Kundenfirmen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für künftige Vertragsverhältnisse, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 2
Die Beratung im Rahmen des Aufnahmegespräches und die Vermittlung ist für den
Arbeitsuchenden bis auf eine Anmeldegebühr kostenlos. Dies berührt nicht die
mögliche Verrechnung von Vermittlungsgutscheinen durch den JobLaden direkt mit
der Agentur für Arbeit. (Sozialgesetzbuch III §§ 292ff & §421g). Diese stellt
der berechtigte Arbeitsuchende dem JobLaden bei Vermittlung umgehend zur
Verfügung.
§ 3
In Prospekten, Anzeigen etc. enthaltene Angebote des JobLadens - auch bezüglich der
Preisangaben - sind stets freibleibend und unverbindlich. An speziell
ausgearbeitete Angebote hält sich der JobLaden 30 Kalendertage gebunden. Die
Vertragspartner sind an ihre Aufträge sechs Wochen gebunden. Aufträge bedürfen
zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des JobLadens. Lehnt der
JobLaden nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, gilt die
Bestätigung als erteilt.
§ 4
Der JobLaden bemüht sich, den Arbeitsuchenden auf einem speziellen Weg bei der Suche nach
einer neuen Arbeitsstelle zu unterstützen und zu begleiten. Die
Anforderungsprofile des Arbeitsuchenden und die Anforderungen der Kundenfirma
werden herausgearbeitet und abgeglichen. Ziel der Bemühungen ist, den
Arbeitsuchenden entsprechend dem Anforderungsprofil der Kundenfirma zu
vermitteln. Der Arbeitsuchende hat gegenüber Dritten den Namen der genannten
Kundenfirma vertraulich zu behandeln und darf diesen nur mit Zustimmung des
JobLadens weitergeben.
Er ist damit einverstanden, dass die überlassenen Daten und Unterlagen zum Zweck der
Stellenvermittlung elektronisch gespeichert, verwendet und interessierten
Kundenfirmen zugänglich gemacht oder veröffentlicht werden. Vor dem Versenden
der Bewerbungen wird vom Arbeitsuchenden in jedem Einzelfall seine Genehmigung
eingeholt. Bei allgemeinen Werbeaktionen (z.B. monatlichen Rundschreiben oder
Annoncen) werden die Bewerbungen des Arbeitsuchenden ohne Namensnennung,
lediglich unter einer Identifikationsnummer verwendet. Die Art der Darstellung
legt der Bewerber bei der Anmeldung im Internet selbst an.
§ 5
Sämtliche uns vorliegenden Informationen, die den Bewerber betreffen, werden vertraulich
behandelt. Wir können jedoch nicht ausschließen, dass sich insbesondere bei der
elektronischen Datenübertragung unbefugte Dritte unrechtmäßigen Zugang zu diesen
Daten verschaffen. Der Versand bzw. die elektronische Übermittlung der
Bewerbungsunterlagen erfolgt somit auf Gefahr des Bewerbers.
§ 6
Der JobLaden ist berechtigt, Bewerbungsunterlagen zurückzuweisen, wenn diese nicht den
allgemein üblichen Anforderungen entsprechen. Vermittlungen können abgelehnt
werden, wenn Gründe in der Person des Arbeitsuchenden vorliegen, die eine
Vermittlung erheblich erschweren oder unmöglich erscheinen lassen.
§ 7
Werden Unterlagen des Arbeitsuchenden beschädigt oder gehen solche verloren, trifft den
JobLaden keine Ersatzpflicht. Der Arbeitsuchende kann in diesem Fall neuwertige
Unterlagen für weitere Aktionen auf eigene Kosten bereitstellen.
Der Arbeitsuchende muss sich beim JobLaden abmelden, wenn er für die Vermittlung nicht mehr
zur Verfügung steht. Er muss sich darüber hinaus spätestens alle drei Monate
melden und seine Registrierung bestätigen. DerJobLaden ist ansonsten berechtigt,
den Arbeitsuchenden aus der Kartei herauszunehmen und die vorliegenden Daten und
Unterlagen zu löschen.
§ 8
Wird ein Arbeitsuchender von einer Kundenfirma abgelehnt, ist der Arbeitsuchende damit
einverstanden, dass der JobLaden die jeweilige Kundenfirma nach den
Ablehnungsgründen befragt. Der Arbeitsuchende besitzt insoweit ein
Informationsrecht.
§ 9
Der JobLaden übernimmt keine Garantie dafür, dass seine Bemühungen zur Arbeitsvermittlung
erfolgreich sein werden. Der JobLaden haftet nicht für die Richtigkeit der
Angaben des Arbeitsuchenden oder der Kundenfirma. Der JobLaden betätigt sich
lediglich als Vermittler. Kostenansprüche eines Arbeitsuchenden gegenüber einer
Kundenfirma für die Vergütung von Bewerbungsgesprächen, Fahrtkosten und Spesen
sind direkt mit der Kundenfirma zu vereinbaren. Aufnahmegespräche in unserem
Hause dienen zum Kennenlernen und sind keine Bewerbungsgespräche. Insofern
erstattet der JobLaden auch keine Fahrtkosten und Spesen. Insoweit sind Ansprüche gegen den
JobLaden ausgeschlossen. Der Arbeitsuchende hat keinen Anspruch darauf,
gegenüber einer bestimmten Kundenfirma vorgeschlagen zu werden. Das Auswahlrecht
liegt ausschließlich beim JobLaden.
§ 10
Der JobLaden haftet nicht für von ihm angebotene Kurse, deren Inhalte und Erfolge.
§ 11
Firmenkunden haben Bewerbungsunterlagen sowie alle mitgeteilten Daten unter
Berücksichtigung des Datenschutzes stets vertraulich zu behandeln und nur mit
Zustimmung des JobLadens an Dritte weiterzugeben. Werden Unterlagen durch die
Kundenfirma an abhängige Firmen (Tochtergesellschaften etc.) weitergereicht, bei
denen kein Vermittlungsvertrag mit dem JobLaden besteht oder zustande kommt,
zahlt die Kundenfirma das Vermittlungshonorar. – Originalunterlagen von
Arbeitsuchenden, die abgelehnt wurden, sind kostenfrei und umgehend an den
JobLaden zurückzugeben und elektronische Daten zu löschen.
§ 12
Kommt eine Vermittlung erfolgreich zustande (Zustandekommen eines von beiden Seiten
unterschriebenen Arbeitsvertrages, eines Werkvertrages oder jeglicher
Vereinbarung in Zukunft zusammenzuarbeiten), so hat dies die Kundenfirma und der
Bewerber unverzüglich dem JobLaden mitzuteilen. Das vereinbarte Honorar ist,
wenn nicht anders vereinbart, binnen zwei Wochen ab Arbeitsvertragsabschluss
ohne Abzug von der Kundenfirma an den JobLaden zu zahlen. Dieses Honorar ist
ebenfalls fällig, wenn ein zunächst abgelehnter Arbeitsuchender dennoch
innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten ab Zugang der Bewerbung eingestellt
wird, egal auf welche Stelle im Unternehmen. Eine Kündigung des
Vermittlungsvertrages kann die Laufzeit der 12 Monatsfrist nicht beenden.
§ 13
Schadenersatz gegenüber dem JobLaden, gleich aus welchem Rechtsgrund, kann nur verlangt
werden, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§ 14
Der Vertragspartner des JobLadens ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 15
Erfüllungsort ist Karlsruhe. Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, Körperschaft des
Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für
etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehende
Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl des JobLadens das Amts- oder
Landgericht Karlsruhe als Gerichtsstand vereinbart. Das Gleiche gilt, wenn im
Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
Vertragspartners unbekannt ist. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden, wird hiervon die
Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die
Parteien sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine
wirksame zu ersetzen, die den mit ihr wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck
soweit wie möglich verwirklicht.
Für unseren Zeugnisservice gelten folgende zusätzliche AGB:
§ 16
Die AGB werden vom Kunden automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für
die Dauer der Geschäftsbeziehung.
§ 17
Aufträge können vom Kunden in elektronischer oder anderer Form erteilt werden. Sollten sich
daraus Probleme ergeben, können wir dafür nicht haften. Insbesondere gilt dies
für die Einsendung von Arbeitszeugnissen und Bewerbungsunterlagen, die geprüft
werden sollen. Wir übernehmen keine Haftung für jeglichen Verwendungszweck, den
der Auftraggeber verfolgt, noch dafür, dass es sich bei dem Auftraggeber
tatsächlich um die in den jeweiligen Referenzen erwähnte Person handelt. Sollten
also Auftraggeber und in den Referenzen erwähnte Personen nicht identisch sein,
so haften wir für keinerlei Schädigungen oder Nachteile, die durch unsere
Gutachten entstehen können.
§ 18
Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem
Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist unser Anliegen,
Zeugnis-Schnelltests innerhalb von 3 Werktagen zu bearbeiten und zu versenden.
Verzögerungen bei kurzfristig erhöhter Nachfrage sind nicht auszuschließen.
§ 19
Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B.
Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs-
und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für
die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der
Kunde zuständig.
§ 20
Wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv
vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig
abgewickelt. Bei jeder Mängelrüge besteht die Möglichkeit zur Nachbesserung.
Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Kunde das
Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die
Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die die Verletzung eines
Urheberrechts oder die Ansprüche Dritter als Grundlage hätten, übernehmen wir
nicht.
§ 21
Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist und wir eine uns
schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, kann der
Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Stand: 03_2011
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